Grundsätzlich kommen zwei Förderprogramme für unser Vorhaben in Betracht. Diese stellen teilweise übereinstimmende und teilweise unterschiedliche Bedingungen an das Fördervorhaben. Neben der technischen Machbarkeit der Fernwärmeversorgung müssen wir zusätzlich eine Übereinstimmung mit den einschlägigen Richtlinien der Förderprogramme gewährleisten. Im Folgenden sind zwei für uns relevante Förderprogramme gegenübergestellt:

  1. BAFA – Die BAFA fördert auf Basis des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG). Voraussetzung ist, dass überwiegend Wärme aus der KWK-Technik gewonnen und genutzt wird.
  2. KFW – Die KFW fördert auf der Basis des Programms EEG Premium. Gefördert werden Techniken die Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen und nutzen.
BAFA KFW
Maßnahme
  • Wärmenetz
  • Wärmenetz
Förderfähige Investitionen
  • Investitionskosten der neuen Wärmeleitung mit Rücklauf für Bestandsgebäude (ohne Kosten für Übergabestationen)
  • Investitionskosten für das Wärmenetz inkl. der Ausgaben für die Hausübergabestationen, sofern diese nicht auf die Eigentümer umgelegt wurden.
Fördervoraussetzungen
  • Neu- oder Ausbau des Wärmenetzes
  • Ausbau als öffentliches Netz
  • Inbetriebnahme bis 31.12.2020
  • Überwiegende Wärmeeinspeisung aus KWK-Anlagen (im Endstadium 60%)
  • Neu- oder Ausbau des Wärmenetzes
  • Keine Förderung nach den BAFA-Richtlinien möglich
  • Überwiegende Wärmeeinspeisung durch erneuerbare Energien
  • Wärmeabsatz von mindestens 500 kWh pro Jahr und Trassenmeter
Förderhöhe
  • wenn ND* <= 100 mm Zuschuss von € 100 pro Trassenmeter (Vorlauf) und max. 40% der Kosten
  • wenn ND >100 mm 30% der Kosten
  • Zinsgünstiges Darlehen** bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Tilgungszuschuss von € 60 pro neu errichtetem Trassenmeter
  • Tilgungszuschuss von € 1.800 pro Hausanschluss

 

Weitere mögliche öffentliche Förderungen

BAFA KFW
Maßnahme
  • Wärmespeicher
  • Solarkollektoren
  • Wärmespeicher über gesondertes Förderprogramm
Förderfähige Investitionen
  • Investitionskosten
  • Investitionskosten
Fördervoraussetzungen
  • Mehr als 10 m³ Speichervolumen
  • Wärmeeinspeisung überwiegend aus erneuerbaren Energien
  • Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien
  • Mehr als 40m² Bruttokollektorfläche
  • Überwiegende Wärmebereitstellung für ein Wärmenetz
  • Mindestens 4 Abnehmer
  • Weitere Details siehe Bedingungen
Förderhöhe
  • Zinsgünstiges Darlehen** bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Tilgungszuschuss von € 250 je m³ Speichervolumen, max. 30% der Kosten.
  • Zinsgünstiges Darlehen** bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Tilgungszuschuss von max. 40% der Kosten
  • bzw. max. 50% Tilgungszuschuss bei überwiegend solarer Prozesswärmebereitstellung

 

*ND = Mittlerer Nenndurchmesser der Wärmeleitung.

**Die Zinsfindung erfolgt im Rahmen der Vorgaben des risikogerechten Zinssystems auf Basis der Bonität des Kreditnehmers und der Besicherung unter Einbeziehung einer öffentlichen Zinsverbilligung.

Ohne Gewähr – Entscheidend für die Förderungen sind die einschlägigen Programmrichtlinien.

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